HEAVENLY AM SCHAFBERG erstreckt sich direkt am Schafberg über zwei Baukörper und bietet insgesamt 11 exklusive Eigentumswohnungen mit Wohnflächen von ca. 67 bis 190 m². Dank der ruhigen Lage in einer Sackgasse und der Nähe zur Natur finden Bewohner hier die perfekte Kombination aus Entspannung und urbanem Lebensstil.
Höchste Wohnqualität für jeden Lebensstil
Die Wohnungen im HEAVENLY AM SCHAFBERG bieten eine Vielzahl von Wohnungsgrößen von 2 bis 6 Zimmern und sind somit sowohl für Singles mit gehobenen Ansprüchen als auch für Familien ideal geeignet. Großzügige Glasfronten sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre, während weitläufige Freiflächen wie Gärten, Balkone oder Terrassen den Wohnkomfort maximieren.
Funktionalität und Eleganz im Einklang
Die Wohnungen sind mit exklusiven Ausstattungsmerkmalen wie Holzböden mit Fußbodenheizung und modernen Bädern aus hochwertiger Keramik ausgestattet. Durchdachte Grundrisse, großzügige Freiflächen sowie Annehmlichkeiten wie ein Aufzug und eine hauseigene Tiefgarage erfüllen sämtliche Wohnwünsche. HEAVENLY AM SCHAFBERG kombiniert überzeugende Funktionalität mit anspruchsvollem Design.
Nachhaltige Gebäudetechnologie für eine grüne Zukunft
Das Projekt setzt auf Niedrigenergiebauweise, Tiefenbohrung und eine Solaranlage am Dach, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und gleichzeitig den Komfort der Bewohner zu maximieren. Dank dieser Maßnahmen trägt das Projekt nicht nur den Bedürfnissen der Bewohner, sondern auch denen der Umwelt Rechnung.
Diese großzügige Terrassenwohnung mit Rundumblick auf Wien befindet sich im 1. Dachgeschoss des Hauses und bietet eine Wohnfläche von rund 101 m²:
Das Highlight dieser charmanten Einheit sind die großzügigen Freiflächen sowie die extra Dachterrasse on top.
Bei Bedarf können zwei Stellplätze in der hauseigenen Tiefgarage erworben werden, der Preis hierfür beträgt jeweils 50.000,- EUR.
Alle Angaben basieren auf den Informationen des Abgebers, für die Richtig- und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.